Biologischer Landwirtschaft

Die Methoden der biologischen Landwirtschaft, die von unserem Betrieb angewendet werden, schließen die Entwicklung eines nachhaltigen Modells ein, das auf den Grundsätzen des Schutzes und der Aufwertung der Ressourcen sowie  auf dem Respekt der Umwelt und der Gesundheit des Kunden beruht.

Dies umschließt eine Anbaumethode, die uns in die Lage versetzt, die Weiherstellung bereits vom Weinberg an zu planen, da wir an die Qualität eines Weinbergs ohne Chemie und an den respektvollen Umgang  mit dem Weinanbaugebiet glauben, indem wir gewaltvolles Eingreifen in Form von chemischer Düngung vermeiden, was dazu neigt, die quantitative Produktion der Pflanze zu Lasten der Qualität zu stimulieren und die wertvolle Beziehung Boden/Pflanze/Klima auszulaugen. Dies stellt außerdem das notwendige Gleichgewicht für die Entwicklung eines kräftigen Weinstocks dar, der gesunde, ausgewogene und reichhaltige Weintrauben produziert, die die Weine von Le Carline leicht identifizierbar und einzigartig machen

Biologischer Wein ist ein Produkt, das von einer Anbaumethode stammt, die auf ganz genauen Regeln basiert, die von Reg. CE 834/07 und Reg CE 889/08 vorgegeben sind.
Für die Düngung der Böden zum Beispiel werden organische Düngemittel und Gründüngung verwendet und für den Schutz der Pflanzen handelt man im Voraus mit der Anwendung schädlingsbekämpfender Pilzvernichtungsmittel, die natürlichen Ursprungs sind (z. Bsp. Kupfer, Schwefel, rotblütige Wucherblume, etc.).
Außer einem unbestrittenen Mehrwert ethischer Art, enthält biologischer Wein außerdem für den menschlichen Organismus nützliche Substanzen, wie zum Beispiel Resveratrol, das ,wie viele wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt haben, Schutz für das Herz-Kreislaufsystem bietet.

Seit 1991 wartet der Sektor der Weinbauern auf die Vorschrift zur BIO Weinherstellung und am 8. Februar 2012 hat das Komitee für die Vorschriften für die Biologische Landwirtschaft der Europäischen Union  (SCOF – Standing Committee on Organic Farming) für die Genehmigung für Reg. 203/12 gestimmt.

Bis zu diesem Moment gab es also keine spezifische gemeinschaftliche europäische Gesetzgebung, die die Verarbeitung von Trauben zu Wein normiert hätte. Seit dem 1. August 2012 ist die neue Regelung in Kraft getreten, die außer der Normierung aller Techniken der biologischen Weinherstellung und der Weinhilfsstoffe erlaubt, die Weine mit dem Etikett „biologischer Wein“ und nicht mehr „Wein aus biologischen Trauben“ zu versehen und die Möglichkeit gibt, das europäische Logo zu verwenden, das das biologische Produkt auf der ganzen Welt identifiziert.